Verarbeiten Sie regelmässig umfangreiche Daten von Personen (z.B. Patienten) die in der Schweiz leben?
Bewerben Sie Ihre Dienstleistungen auch in der Schweiz?
Haben Sie keine Niederlassung in der Schweiz?


Dann sind Sie gemäss Art. 14 Datenschutzgesetz (DSG) verpflichtet, in der Schweiz eine Datenschutzvertretung zu ernennen. Diese amtet als Anlaufstelle für die betroffenen Personen in der Schweiz und den Schweizer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Zudem können Betroffene beim Vertreter das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Art 12 DSG einfordern. Die Kontaktdaten der Vertretung sind zu veröffentlichen.


Dr. iur. Christian Peter ist auf Datenschutzfragen im Gesundheitswesen spezialisiert und übernimmt sämtliche Aufgaben des externen Vertreters. Darüber hinaus berät er Sie bei Bedarf zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und zeigt Lösungen auf.

Er befasst sich seit 2004 mit datenschutzrechtlichen Fragen im Gesundheitswesen. Als externer Datenschutzberater verschiedener Kliniken in der Schweiz verfügt er über weitreichende Lösungskompetenzen bei der Umsetzung des Rechts in der Praxis und ein gutes Gespür für die Herausforderungen im Gesundheitswesen.


Unser Grundangebot als Datenschutzvertreter in der Schweiz
- Übernahme der Funktion als Datenschutzvertreter in der Schweiz
- Namentliche Erwähnung in der Datenschutzerklärung und im Impressum
- Erreichbarkeit per E-Mail
- Erreichbarkeit per Briefpost
- Weiterleitung von Anfragen an Sie


Weitere Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Erstellung des Verzeichnisses Ihrer Bearbeitungstätigkeiten gemäss Art. 12 DSG
- Datenschutzrechtliche Beratungen


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